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Thema des Abends waren Mindestlohn und Rente

Caren Marks hatte ihre Amtskollegin, die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller nach Bissendorf eingeladen (v.l.). Foto: G. Vrobel
Caren Marks hatte ihre Amtskollegin, die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller nach Bissendorf eingeladen (v.l.). Foto: G. Vrobel

Bissendorf (jo). „Der Teufel liegt im Detail“, erklärte gleich zum Beginn der Info-Veranstaltung zum Thema „Gute Arbeit – gute Rente“ die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD). Die aus Hameln stammende Bundestagsabgeordnete arbeitet zusammen mit Ministerin Andrea Nahles im Bundesministerium für Arbeit. „Sie bekommen hier heute Informationen aus erster Hand“, freute sich Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD), die ihre Amtskollegin nach Bissendorf in das Bürgerhaus eingeladen hatte. Lösekrug-Möller „dröselte“ zunächst das Tarifpaket Mindestlohn für das Publikum auf und unterstrich dabei, dass die Tarifbindung der Löhne in Deutschland immer stärker rückläufig war: „Das war aus Sicht der Sozialdemokraten ein schlechter Zustand“. Eng verbunden mit dem späteren Rentenanspruch sei der nun verabschiedete Mindestlohn. Sie erklärte, dass jeder, der Arbeit leiste, dafür auch entsprechendes Geld erhalten müsse. Ausnahmen seien Auszubildende und Praktikanten. Aber auch hier müsse man genau schauen, deshalb sei die Definition eines Praktikums heute deutlich enger gefasst, als dies vor Verabschiedung des Mindestlohnes gewesen sei. Auch für Langzeitarbeitslose, die wieder an den Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, gilt eine zeitlich begrenzte Ausnahme. Für eine Übergangszeit noch bis 2018 trifft dies auch für Saisonarbeiter zu. Anhand von ­Grafiken zeigte sie auf, dass nach der Regierungsneubildung auch das Rentenpaket unter Berücksichtigung sozialdemokratischer Gesichts­punkte habe verabschiedet werden können: „Die Rente mit 63 ist ein Teil davon“, erklärte sie: „Als wir dies vorschlugen, kursierten Schlagzeilen durch die Medien, dass dies den Staat ruinieren würde. Das hat sich schon jetzt relativiert“, sagte sie. Und sie erläuterte, wer überhaupt in den Genuss ­dieser Regelung kommen ­könne: „Meist sind dies Männer oder Frauen, die bereits mit 15 Jahren in die Rentenkasse ­eingezahlt haben. In der Regel waren das keine Höchstbe­i­träge. Und wenn diese ­Menschen dann nach 45 Jahren Arbeit in den Ruhestand gehen können, dann ist das nur ­gerecht. Und das muss ohne Abschlag möglich sein, denn meist ist der Anspruch in einer Höhe, der Abschläge überhaupt nicht mehr verkraften könnte“. Für die Zuhörer war im ­Anschluss Gelegenheit, ganz konkrete Fragen an Gabriele Lösekrug-Möller zu stellen. Und die kamen relativ zügig zu ihren Antworten, denn es hatten sich lediglich rund 30 interessierte Wedemärker eingefunden, um die wichtigen Details des Arbeits- und Rentenrechtes näher erläutert zu bekommen.

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