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Aufwertung der Wedemärker Fließgewässer

Die Fließgewässer in der Wedemark waren Ziel der Radtour mit der Umweltbeauftragten der Wedemark. Foto: Privat
Die Fließgewässer in der Wedemark waren Ziel der Radtour mit der Umweltbeauftragten der Wedemark. Foto: Privat

Wedemark (r/a). Die diesjährige Radtour der Umweltbeauftragten der Gemeinde Wedemark, Ursula Schwertmann, führte zu Beispielen der ökologischen Aufwertung von Gewässerabschnitten und angrenzender Flächen. Es standen Flächen an Wedemärker Fließgewässern im Mittelpunkt. Anlässlich der Radtour erläuterte Wilhelm Lucka als Vorsitzender des Fachausschusses für Umwelt, Energie und Gebäudeunterhaltung die Ziele, die mit dem von der Ratsfraktion der Grünen in die letzten Haushaltsplanberatungen eingebrachten Gewässerentwicklungskonzept verbunden sind. So wurde ein Konzept für die Entwicklung eines naturnahen Zustandes entwickelt und die damit verbundene Bestandsaufnahme der Situation der Fließgewässer in der Gemeinde durchgeführt. Das Ringen um Gewässerqualität beginnt bereits mit einer ökologischen Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Die Grünen begrüßen, dass bei den Planungen der großen Neubaugebiete in den letzten Jahren die Regenwasserversickerung, auch der Erschließungsstraßen, zum Regelfall geworden ist. Viele Gewässer in der Gemeinde sind derzeit in einem naturfernen Zustand, die ökologische Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt. Die ökologische Qualität betrifft das gesamte System eines Fließgewässers: Gewässerrandstreifen, wie die bei der Radtour vorgestellten, ermöglichen das Entstehen natürlicher Ufer und bieten Lebensraum für eine ­artenreiche Fauna und Flora. Die Grünen haben die Anlage von naturnah gestalteten Gewässerrandstreifen als Forderung ­daher auch in die Beratungen zu den Bebauungsplänen für die Wietzesiedlung, für die Gewerbefläche Isernhägener Damm (Bissendorf) und das Baugebiet Uferweg (Elze) eingebracht. Die Schaffung eines guten öko­logischen Zustandes wurde auch als Ziel für die Gewässer 3. Ordnung (Gräben) eingebracht. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Ufer an der Großen Beeke lässt derzeit wenig Raum für die Entwicklung von Flora und Fauna an den Ufern. Hier hoffen die Grünen darauf, dass die weitergehenden Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auch in verbindliches niedersächsisches Recht umgesetzt werden und ökologisch wertvolle Gewässerrandstreifen verbindlich werden. Die Anforderung der EU-Agrarpolitik an die Landwirte, mindestens fünf Prozent ihrer Flächen ökologisch verträglich zu bewirtschaften, eröffnet auch für die Anlage von Gewässerrandstreifen neue Chancen. Ein weitergehendes Ziel des Gewässerentwicklungskonzeptes muss sein, über naturnah gestaltete Fließgewässer die ökologisch wertvollsten Bereiche der Wedemark, wie das Moorbruch bei Bissendorf oder die Feuchtgebiete bei Hellendorf, mit anderen Landschaftsteilen zu verbinden, um so die Gewässer als Lebensräume, Korridore und Wanderwege für Tiere und Pflanzen zu stärken.

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