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Trauerfeiern in Corona-Zeiten

Wedemark (jo). Es ist für alle keine leichte Zeit, mit den Beschränkungen vor allem auch im eigenen, sozialen Umfeld zu leben. Umso mehr, wenn dazu auch noch der Verlust eines Angehörigen, eines Freundes oder nahestehenden Menschen kommt. Denn auch im Trauerfall muss auf die zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Corona-Virus auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften geachtet werden. Das ist nicht nur für die Hinterbliebenen eine Herausforderung, sondern ebenso für die Bestatter und die Pastorinnen und Pastoren, die Pfarrer oder freien Trauerredner. Seit dem 2. November gelten für das Land Niedersachsen klare Regeln, wie Trauerfeiern trotzdem stattfinden können. Unter anderem sollte dabei auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden, auch wenn es noch so schwer fallen mag. Eine Umarmung, ein freundlich gemeinter Kuss auf die Wange oder auch das Händeschütteln ist im Moment deshalb eher nicht angebracht. Anders als bei der ersten Welle im Frühjahr ist die Zahl der Trauergäste, die an einer Beisetzung teilnehmen möchten grundsätzlich nicht begrenzt. Je nach Größe und den jeweiligen räumlichen Bedingungen gibt es jedoch Begrenzungen für die in den Friedhofskapellen zulässigen Personenzahl, wenn die Trauerfeier dort stattfinden soll. Auch hier ist in jedem Fall der Mindestabstand von 1.50 Meter einzuhalten. Möglich ist auch eine Trauerfeier vor den Friedhofskapellen unter freiem Himmel, der Mindestabstand gilt auch dort. Die Bestatter sorgen dafür, dass auch eine solche Trauerfeier entsprechend ausgestattet werden kann und dass damit auf jeden Fall ein würdevoller Abschied möglich wird. In beiden Fällen muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden, das gilt auch bei der letzten Begleitung auf dem Weg zur Grabstelle. Dieses Regelwerk verlangt von den Bestattern und Theologen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und auch Flexibilität, denn sie müssen sich auf kurzfristige Änderungen einstellen und sie am Ende mit den Angehörigen kommunizieren. Und so wichtig in normalen Zeiten das persönliche Gespräch ist, unter den geltenden Bedingungen ist ein Besuch im Trauerhaus für beide nicht immer umsetzbar. Vieles muss deshalb telefonisch erledigt werden, am besten im gegenseitigen Vertrauen.

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