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Neues Regelungspaket für das Fracking-Verfahren

MdB Dr. Matthias Miersch und MdB Caren Marks, beide SPD, stellten das neue Regelungspaket zum Frackingverfahren vor.  Foto: G. Vrobel
MdB Dr. Matthias Miersch und MdB Caren Marks, beide SPD, stellten das neue Regelungspaket zum Frackingverfahren vor.
Foto: G. Vrobel

Wedemark (jo). Informationen aus erster Hand zum Thema „Fracking – wie geht es weiter“ bekamen jetzt die interessierten Zuhörer im Bürgersaal in Bissendorf. Als fachkompetenter Referent war der Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitische Sprecher der SPD Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch und die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises, Caren Marks  am Rednerpult, um die aktuelle Gesetzeslage zu dem immer wieder kontrovers diskutierten Thema vorzustellen. Miersch klärte zunächst auf, um welche Verfahren es in der gerade erst vor wenigen Tagen verabschiedeten rechtlichen Regelung geht: beim konventionellen Fracking geht es um die Förderung des sogenannten Tight-Gases, das in etwa 3000 bis 5000 Metern Tiefe überwiegend in durchlässigem Sandgestein gelagert ist. Das unkonventionelle Fracking, in der Umgangssprache auch gerne als der „USA-Fracking“ bezeichnet, konzentriert sich auf die Förderung von Schiefergas, das deutlich höher fest in Gesteinsschichten eingelagert ist. In der Regel sind solche Vorkommen etwa in einer Schicht über 3000 Metern zu finden. Um das Gas zu erreichen und schließlich zu fördern, muss Druck geschaffen werden, damit es zum Bohrloch fließt. Dass dieses Verfahren erheblichen Einfluss auf die Umwelt und auf das unterirdische Gleichgewicht hat, sorgt für Bedenken. Es geht dabei zum Beispiel um die Wassergefährdung, um die Gefahr von Erdbeben und auch die Auswirkungen auf die Klimabilanz sind nicht ausreichend abschätzbar. Bisher hat geltendes Recht die Anwendung des Verfahrens nicht ausgeschlossen und Umweltverträglichkeitsprüfungen waren nicht vorgeschrieben, genauso wenig die Beteiligung von Kommunen, Wasserbehörden oder betroffenen Bürgern. Im Jahr 2011 gab es die erste Fracking-Debatte im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, im November des gleichen Jahres ein erster Antrag der SPD-Fraktion, auf das Verfahren zu verzichten, bis alle Risiken für Gesundheit und Umwelt ausreichend bewertet sind. „Die Bundesregierung stand nun unter dem Druck der Wirtschaft, der Investoren und auch die Arbeitsplätze spielten eine Rolle“, sagte Dr. Miersch: „Eine verbindliche Regelung zu finden wurde nicht zuletzt dadurch dringend“. Am 11. Februar wurde nun ein Verbot für unkonventionelles Fracking einschließlich strenger Auflagen für das konventionelle Fracking beschlossen: „Das Verbot gilt bundesweit und unbefristet. Zu wissenschaftlichen Zwecken können in Deutschland maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden“, zeigte sich Dr. Miersch zufrieden mit dem Regelungspaket: „Allerdings ist auch für eine solche Bohrung die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung nötig. Und ich kenne derzeit keine einzige Landesregierung, die ein solches Vorhaben befürworten würde“.

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