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SPD prüft Änderungen der Straßenausbaubeiträge

Wedemark (r/j). In der SPD Wedemark hat die Diskussion über eine mögliche Änderung der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung begonnen. Diese regelt die Kostenbeteiligung von Anliegern bei der Erneuerung von Gemeindestraßen und Fußwegen. Bisher werden die größten Kostenanteile auf die unmittelbaren Anlieger umgelegt. Die Kommunen haben auch die Möglichkeit, die gemeindliche Grundsteuer so zu erhöhen, dass sich auch aufwendige Straßenbaumaßnahmen daraus finanzieren lassen. Als dritte Variante hat der Niedersächsische Landtag im vergangenen Jahr die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die den Städten und Gemeinden die Erhebung sogenannter wiederkehrender Ausbaubeiträge ermöglichen. Danach erfolgt eine Umlegung der Baukosten nicht mehr nur auf die unmittelbaren Anlieger einer Straße, sondern auf alle Grundeigentümer innerhalb einer sogenannten „Abrechnungseinheit“. Diese kann einen ganzen Ort umfassen. An die Stelle einer seltenen, aber dann für den einzelnen Hauseigentümer möglicherweise sehr hohen Kostenbeteiligung tritt bei diesem Modell eine häufigere Heranziehung mit geringeren Beträgen. In der SPD Wedemark ist man sich darüber klar, dass eine gute Infrastruktur nicht zum Null-Tarif zu haben ist und man dies den Bürgerinnen und Bürgern nicht versprechen darf. Die SPD will an Lösungen arbeiten, die keine unzumutbar hohen Belastungen für Hauseigentümer mit sich bringen. Dazu der SPD-Fraktionsvorsitzende Jürgen Benk: „Wir wollen über mögliche Änderungen mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Deswegen planen wir in nächster Zeit eine öffentliche Informationsveranstaltung auf der wir die verschiedenen rechtlich möglichen Modelle vorstellen werden“.

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