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In Bissendorf muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden

Bissendorf (r/j). Seit gestern, bis voraussichtlich Mittwoch, 5. Juni, wird auf der Scherenbosteler Straße zwischen dem Bahnübergang und dem westlichen Ortseingang von Bissendorf die Fahrbahndecke erneuert. Das wird zu erheblichen Verkehrseinschränkungen führen, teilt Gemeindesprecher Ewald Nagel mit. Während der Bauarbeiten ist die Scherenbosteler Straße aus Richtung Ortsmitte nur bis zum Bahnübergang passierbar. Damit kann auch die P+R-Anlage auf der Westseite des Bahnhofes nicht angefahren und genutzt werden. Aus Richtung Scherenbostel kommend ist die Scherenbosteler Straße bis zur Einmündung der Georg-Reimann-Straße, Höhe Gartencenter, befahrbar. Anwohner aus dem Bereich nördlich der Scherenbosteler Straße/westlich der Bahnlinie müssen während der Baumaßnahme über die Georg-Reimann-Straße und weiter in Richtung Scherenbosteler fahren. Anwohner aus dem Bereich südlich der Scherenbosteler Straße/westlich der Bahnlinie sollten über den Westerfeldweg zur Schlager Chaussee fahren. Der Penny-Markt wird direkt nur zu Fuß, oder aber über das Gewerbegebiet zu erreichen sein. Auch die Bushaltestelle „Müdener Weg“ wird in diesem Zeitraum entfallen, Fahrgäste müssen auf die Haltestelle „Bissendorf/Bahnhof“ (Ostseite vom Bahnübergang) ausweichen. Die Bushaltestelle in Scherenbostel/Am Husalsberg wird an die L 190 Nähe Fußgängerüberweg/Fuhrenkamp verlegt. Fahrzeuge der Rettungsdienste, der Polizei und des Brandschutzes in Notfällen durch den Baustellenbereich fahren können. Damit die Bewohner trotz aller Baumaßnahmen ihre Häuser erreichen können, hat die Gemeindeverwaltung drei bislang geltende Verkerhsregelungen geändert:  Die Einbahnstraßenregelung an der Straße „Im Tannengrund“ wird für die Dauer der Sperrung aufgehoben. Die Sperrung am Ende der Hinrich-Braasch-Straße, Höhe Rückhaltebecken, wird aufgehoben und die Durchfahrt von der Hinrich-Braasch-Straße wird für die Dauer der Maßnahme ermöglicht. Die ausführende Baufirma hat zugesagt, die direkten Anlieger über die konkreten Schritte der Baumaßnahmen zu informieren, und individuelle Lösungen in Härtefällen anzubieten. Bauherr und Kostenträger der Baumaßnahme ist die Region Hannover.

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