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Für Arbeitgeber wird die Steuerbelasung etwas geringer

R. Wenn Beschäftigte im neuen Jahr in ihre Lohntüte schauen, wird es eine nicht unangenehme Überraschung für viele Arbeitgeber geben. 2019 tritt eine Reihe von Reformen in Kraft, durch die Arbeitnehmer spürbar entlastet werden. So hat eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 5500 Euro am Ende des Jahres insgesamt 643 Euro mehr in der Tasche. Eine Alleinerziehende mit einem Einkommen von 2500 Euro kann sich über immerhin 309 Euro mehr freuen. Dies zeigen Berechnungen von Finanzexperten. Die Änderungen sollen zu spürbaren Entlastungen insbesondere für Familien mit Kindern führen, was insbesondere auf die Erhöhung des Kindergeldes zurückzuführen ist. Im Steuer- und Abgabensystem ändert sich so viel wie schon lange nicht mehr. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2019 um 168 auf 9168 Euro. Diese Anhebung ist verfassungsrechtlich vorgegeben, um das Existenzminimum eines Bürgers zu sichern. Wenn der Grundfreibetrag steigt, wird immer auch der Steuerfreibetrag für Kinder entsprechend mit angehoben. So weit, so unspektakulär. Doch der Fiskus zeigt sich generöser als sonst und geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus: Das Kindergeld steigt ab dem 1. Juli 2019 um satte zehn Euro im Monat, und der steuerliche Kinderfreibetrag wird entsprechend um 96 Euro auf 2490 Euro je Elternteil erhöht. Diese Entlastung von Familien war eines der Wahlversprechen der Union. Ebenso gleicht der Bund im neuen Jahr so genannte „schleichende Steuererhöhungen“ aus. Diese entstehen, wenn ein höheres Gehalt durch Inflation und höheren Steuersatz quasi aufgefressen wird. Um diesen Effekt zu vermeiden, werden die Steuersätze der Inflationsrate angepasst. Das bedeutet: Die Steuersätze greifen 2019 jeweils erst ab leicht höheren Einkommen, wodurch Steuerzahler generell entlastet werden. Auch im Sozialsystem gibt es eine Reihe von Änderungen. So wird der Arbeitslosenbeitrag aufgrund der guten Arbeitsmarktlage von drei auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 2019 wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, bislang mussten die Beschäftigten die Zusatzbeiträge allein schultern. Zugleich wird dieser Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung durchschnittlich um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent abgesenkt. Über mehr Geld können sich diesmal auch Geringverdiener freuen. Sie zahlen zwar keine oder kaum Steuern, werden dafür aber bei den Sozialbeiträgen stark belastet. Dies ändert sich künftig. 2019 muss ein Niedrigverdiener erst ab einem Einkommen von 1300 Euro Sozialbeiträge in voller Höhe zahlen. Bisher hatte die Grenze bei 850 Euro gelegen. Die Entlastung von Geringverdienern war ein zentrales Wahlversprechen der SPD. Diese Entlastungen werden allerdings durch einige Belastungen in Teilen wieder aufgezehrt. So steigt der Pflegesatz um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Und Gutverdiener müssen mit Mehrbelastungen rechnen, da 2019 wieder die so genannte Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, ab der ihre Sozialbeiträge gedeckelt sind. Dennoch können sich quer durch alle Einkommensklassen Beschäftigte über mehr Netto vom Brutto freuen: Ein Single mit einem Einkommen von 4000 Euro brutto im Monat hat 384 Euro mehr zur Verfügung. Er wird damit sogar stärker entlastet als ein Gutverdiener mit einem Einkommen von 7000 Euro. Dieser hat nächstes Jahr 334 Euro mehr in der Tasche. Grund dafür ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze. Damit zeigen die Berechnungen auch, das von den Entlastungen insbesondere untere und mittlere Einkommen stärker profitieren als Gutverdiener.

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