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Ärger über Staub- und Lärmbelästigung durch Brechanlage

Brelingen (jo). Staub und Lärm sind es, die Uwe Homann und andere Anlieger im Bereich des Hellendorfer Wegs fast an jedem Tag stören. Lkw‘s mit Bauschutt sind regelmäßig auf der Straße unterwegs, die durch das Gewerbegebiet im Dorf zur Brechanlage der Firma Butenhoff führt. Hinzu kommen noch die LKW’s der Firma Papenburg für den Sandabbau: „Der Anlieferverkehr ist massiv“, sagt er und rechnet vor, dass eigene Zählungen ergeben haben, dass bis zu 120 LKW pro Tag über die Straße rollen: „Das macht nicht nur Lärm, sondern auch jede Menge Staub.“ Und: Die Anzahl der Lkw‘s ist um ein vierfaches höher, als im Gutachten im Vorfeld der Genehmigung angenommen wurde. Eigentlich ist die Genehmigung für die Brecher- und Siebanlage für Bauschutt, Böden, Gleisschotter und Bitumengemische mit einem Durchsatz von 19.200 Tonnen pro Jahr an bestimmte Auflagen gebunden. Unter anderem soll nicht nur an der Anlage direkt der Staub durch regelmäßiges Wässern in Schach gehalten werden, auch der Straßenraum soll feucht gehalten werden, die Anlieferung darf an 300 Tagen im Jahr geschehen. Allerdings hat die Sache einen Haken: „Es gibt auf dem Grundstück gar keinen Wasseranschluss“, weiß Homann. Genehmigt worden war die Anlage vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hannover am 26. Juli 2010 im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Vorgegeben sind feste Zeiten für das Brechen des angelieferten Materials, gebrochen werden darf demnach nur in den Monaten April/Mai und September/Oktober, insgesamt über einen Zeitraum von vier Wochen. Gegen diesen Bescheid wurde vom inzwischen verstorbenen Homann sowie weiterer Mitglieder der Interessengemeinschaft Brelingen Klage erhoben, sie wurde abgelehnt, nachdem im September 2011 vom Betreiber der Anlage eine Immissionsprognose für Luftschadstoffe vorgelegt wurde. Erfolgreich war dagegen die Normenkontrollklage, so dass der bestehende Bebauungsplan unwirksam wurde. Das Urteil wurde im März 2013 gefällt, damals hieß es, dass die Gemeinde für den Bereich in Brelingen, auf dem die Recyclinganlage betrieben wird, einen neuen Bebauungsplan aufstellen wird. Bis heute ist dieser Bebauungsplan noch nicht erstellt. Den Flächennutzungsplan dagegen hatte die Gemeinde geändert, dargestellt wird darin ein Gewerbegebiet. Auf Nachfrage teilte Pressesprecher Ewald Nagel mit, dass das ergänzende Verfahren zum B-Plan noch im Verfahren sei und noch abgeschlossen werden müsse. Das Grundstück der Familie Homann, die dort ihren Firmensitz mit einem Handwerksbetrieb hat und dort auch wohnt, liege in einem festgesetzten Gewerbegebiet, in dem die Belastungen durch die Brechanlage zuzumuten seien. Für Uwe Homann ein Zustand, den er gerne geklärt haben möchte: „Mittlerweile sind die Brechanlagen weiter nach oben gewachsen, weil die ehemals tiefere Grube mit dem nicht weiter verwendbaren Material verfüllt wurde.“ Er wünscht sich, dass dort auch endlich die vereinbarten Renaturierungsmaßnahmen eingeleitet werden. „Der Ortsrat hatte von Anfang an gegen den Standort in Brelingen gestimmt und war mit uns Anliegern einig und auch die Handwerkskammer hatte sich kritisch geäußert.“ Nun will Homann weiter versuchen, an dem für ihn und andere Anwohner unbefriedigenden Zustand etwas zu ändern: „Ich hoffe, dass der B-Plan endlich weiter bearbeitet wird und dann entsprechende Regelungen für alle Betroffenen Entlastung bringen könnnen.“

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