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CDU Fraktion will Straßenbausatzung anpassen

Wedemark (jo). Jeder möchte mit seinem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß auf Wedemarks Straßen gut voran kommen. Am besten ohne in Schlaglöcher zu geraten, ohne Pfützen umkurven zu müssen oder in den Matsch zu treten. Damit Straßen und Wege tip-top daherkommen, ist es nicht zu vermeiden, Geld in die Hand zu nehmen. Darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheiten. Wohl aber darüber, wer wieviel für den Straßenausbau beisteuern muss. Für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Wedemark ein Thema, dass aus ihrer Sicht umfassend neu aufgearbeitet werden muss: „Wir haben in der Wedemark immer noch Straßen, für die der Erstausbau noch gar nicht erfolgt ist“, sagte Fraktionsvorsitzender Rudi Ringe jetzt im Rahmen eines Pressegesprächs: „es ist sicher nicht nötig, dass alle Straßen voll ausgebaut werden. Das heißt, es müssen nicht immer überall alle Anforderungen erfüllt werden, oft reicht auch ein vereinfachter Ausbau“. Und genau hier möchte die CDU ansetzen und hat inzwischen die Verwaltung gebeten, aufzuführen, was derzeit technischer Standard bei einer vereinfachten Variante des Ausbau ist und wie er zu definieren ist. „Wir sehen die Notwendigkeit eines Vollausbaus nicht immer gegeben“, so Ringe. Wohl aber soll es bei der Abrechnung der Kosten mit den betroffenen Anliegern bleiben. Das heißt, bei einem Erstausbau bleibt der Abrechnungsschlüsseln bei 90:10, bei dem 90 Prozent der Kosten von den Anliegern und zehn Prozent von der Gemeinde zu tragen sind. Für einen Wiederausbau maroder Straßen gelten andere Abrechnungsschlüssel. „Wir möchten die Regelungen für die einzelnen Ausbauvarianten neu geregelt wissen und dabei eben auch die Möglichkeiten einer vereinfachten Variante berücksichtigt sehen. Susanne Brakelmann: „Wir wollen einen Ausbau von Straßen ermöglichen, ohne dass der ländliche Charakter verloren geht. Das heißt zum Beispiel, dass die Fahrbahn eine Decke bekommt, die Seitenränder aber auch einfach zum Beispiel durch Lochsteine befestigt sein könnten“. Erst kürzlich waren Mitglieder der CDU Fraktion Teilnehmer eines Seminars in Burgwedel, das sich mit dem Thema beschäftigt hat. Dabei es ging unter anderem um die Veränderung der Kostenbeteiligung. Am Beispiel des Baugebietes „Güldener Winkel“ in Bissendorf erläuterte Ringe, dass es für jeden einsichtig sei, dass die Zufahrtsstraße in das Siedlungsgebiet deutlich mehr Belastungen ausgesetzt sei als die zu den Häusern führenden Stichstraßen: „Man könnte darüber nachdenken, eine Art Quartiere auszuweisen. Wenn in diesem Bereich Ausbauarbeiten notwenig wären, könnten die Kosten dafür auf alle Bewohner in ­einer Abrechnungsgemeinschaft umgelegt werden“. Achim von Einem ergänzte: „Würden wir im Rat zu solch ­einer Entscheidung kommen, dann ist dafür eine gründliche Vorbereitung nötig. Die Kommune muss dann verwaltungstechnisch dazu auch in die Lage gesetzt werden. Das heißt, ­zumindest in den nächsten beiden Jahren wird sich für die Bürgerinnen und Bürger noch nichts ändern“. Einig waren sich die CDU-Vertreter, dass für die Umsetzung einer solch neuen Straßenbausatzung für die Gemeinde Wedemark externe Berater hinzugezogen werden sollen.

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